Der richtige Zeitpunkt

Eine Frage, die ich oft gestellt bekomme ist:

Bringt es überhaupt schon etwas, dass ich komme?!

Meist ist die Antwort JA!

Natürlich ist zu unterscheiden, sind es chronische Rückenschmerzen die einen plagen, ist es eine akute Verletzung oder hatte ich eine OP?

Auf alle Fälle:

Zuerst zum Arzt! 

Egal, ob der Hausarzt:in oder ein:e Facharzt:in konsultiert werden- wer zu einem niedergelassenen Physiotherapeuten möchte, braucht eine ärztliche Verordnung! Ich als Physiotherapeutin darf bei vorhandenen Pathologien (Schmerzen, Verletzung, Krankheit…) NUR mit einer „Verordnung für Physiotherapie“ tätig werden!  Der Arzt stellt die Diagnose. Optimaler Weise werden 10 x 45 min Physiotherapie verordnet – die man bei der  zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen muss. Im Anschluss an die Therapieserie bekommen Sie eine Honorarnote von mir ausgestellt.Diese reichen sie gemeinsam mit der Verordnung bei ihrer Krankenkasse ein, um einen Kostenzuschuss erstattet zu bekommen. Wer privat versichert ist, kann den Differenzbetrag bei seiner Zusatzversicherung nochmals einreichen!

Präventiv

Wer präventiv etwas für seine Gesundheit tun möchte, wie zB Trainingstherapie, Haltungsschulung oder einfach nur um etwas fitter zu werden, darf auch ohne Verordnung zu mir kommen, hat dafür die Kosten allerdings privat zu tragen.

Osteopathie

Wer zu mir als Osteopathin kommen möchte, kann sich vom Arzt eine „Verordnung für Osteopathie“ geben lassen, allerdings handelt es sich hier um eine private Leistung, die abhängig von der jeweiligen Krankenkasse meist (noch) nicht übernommen wird. 

akute Verletzungen

Bei akuten Verletzungen gilt in erster Linie Zuerst die PECH-Regel:

Pause, Eis, Compression, Hochlagern! Bei der Kühlung empfehle ich allerdings einen Coldpack aus dem Gemüsefach, anstelle eines Eisbeutels aus dem Tiefkühler!

Vor dem ersten Termin wird in der Regel telefonisch besprochen, um welche Beschwerden es sich handelt und ich entscheide ebenfalls: Bin ich überhaupt die richtige Therapeutin für die Beschwerden? Ist die Antwort Nein, empfehle ich meist eine:n Kollegen:in!! Ist die Antwort JA, bemühe ich mich, einen zeitnahen Termin anzubieten!

COVID 19: Wie wird das nun in Zeiten wie diesen gehandhabt? 

Physiotherapeuten gehören zu den MTD Berufen, also zu den gehobenen medizinischen Diensten! Wir sind – speziell im Lockdown – den Ärzten gleichgestellt, dh wir dürfen unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen Behandlungen durchführen, sofern sie ärztlich verordnet sind! Ich bin selbstverständlich geimpft und regelmäßig getestet und trage eine FFP2-Maske während ich arbeite!

Patient:innen müssen im gesamten Bereich der Praxis eine FFP2-Maske tragen!!!

Ich darf einen 3G Nachweis (genesen, geimpft oder getestet) verlangen, muss es aber nicht. Dennoch bitte ich alle meine Patient:innen, sich rechtzeitig vor ihrem Termin zu testen! Zu meinem Schutz, zu Ihrem Schutz, aber auch zum Schutz unserer Mitmenschen!

 

Sitting Break – oder „Mach mal Pause“

Der Mensch ist nicht für langes Sitzen wie am Arbeitsplatz geschaffen. Wie man Rückenschmerzen und weitere Beschwerden trotzdem vermeiden kann, erfahren Sie hier!